
Verhinderung der Erweiterung des Steinbruchs Schloss Thorns
Wir kämpfen für unsere Natur und unsere Dörfer
Der Steinbruch Schloss Thorn besteht bereits seit vielen Jahrzehnten. Anfangs wurde dort Gestein zum Haus- und Straßenbau ausschließlich für die lokale Verwendung aus dem Fels gebrochen. Eigentümer und Betreiber haben im 20. Jahrhundert mehrfach gewechselt. Seit nunmehr über 40 Jahren betreibt die saarländische Firma Hippert den Steinbruch aber in industriellem Umfang und hat deshalb zunächst eine Brecher- und Sortieranlage installiert, die das gewonnene Gestein in genormten Körnungen zur Verfügung stellen kann.
Durch die industrielle Nutzung des Steinbruchs wurden neue Abbaumethoden erforderlich, um in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Gestein aus dem Fels zu brechen. Hierfür wird regelmäßig gesprengt. Durch den immer intensiver verlaufenden Abbau wurde der Steinbruch seit Beginn der 1980er Jahr um immer neue Flächen erweitert, letzmalig Anfang der 2010er Jahre um eine große Fläche in Richtung Palzem, wodurch sich der Eingriff in die Natur als immer schwerwiegender erweist.
Die aktuell erschlossenen Abbauflächen werden angabegemäß in ca. 2 bis 3 Jahre vollständig erschöpft sein.
Bedingt durch die Lage des Steinbruchs (Eingrenzung in westlicher Richtung durch B419, Bahnlinie und Mosel, in südlicher Richtung durch das historische Schloss Thorn und die L133, in nördlicher Richtung Dilmarer Bach und bestehende Kläranlage) gibt es nur noch die Möglichkeit, das Abbaugebiet in Richtung des Palzemer Ortsteiles Kreuzweiler zu erweitern.
Die aktuelle Entfernung des Ortsrandes zur bestehenden Abbruchkante beträgt ca. 800 Meter. Diese Abbruchkante wird seit ca. 13 Jahren nicht mehr bearbeitet. Bis zu dem Abbaustopp an dieser Stelle waren die durch die Sprengungen ausgelösten Erschütterungen massiv im gesamten Ort Kreuzweiler zu spüren. Zahlreiche Risse in den Bestandsgebäuden lassen darauf schließen, dass diese durch den Steinbruchbetrieb verursacht wurden.
Zusätzlich zu den auf deutscher Moselseite gelegenen Dörfern sind auch auf luxemburgischer Seite die Stadt Remich mit den am Moselufer gelegenen Wein- und Sektkellereien und der auf dem Hochplateau Buschland gelegenen Siedung betroffen. Diese Bereiche liegen vom aktuellen Abbaugebiet nur ca. 680 Meter entfernt. Bereits im Jahr 2012 hatten zahlreiche Remicher Bürgerinnen und Bürger gesammelt gegen die damals beantragte Erweiterung des Steinbruches geklagt, leider erfolglos.
Im Jahr 2023 hat die Firma Hippert ihre Absicht erklärt, die Abbauflächen noch einmal um ca. 10,7 ha in Richtung Kreuzweiler zu erweitern, was ein Heranrücken des Betriebes bis auf ca. 530 Meter an den Ortsrand von Kreuzweiler bedeuten würde. In diesem Zusammenhang wurde die Durchführung eines Raumordnungsverfahren bei der SGD-Nord beantragt. Im Rahmen dieses beantragten Verfahrens hat sich eine Bürgerinitiative gegen das Vorhaben der Erweiterung des Steinbruches Schloss Thorn gebildet, aus der zwischenzeitlich der Verein „Dorfgemeinschaft Kräiz-Dallmer e.V.“ hervorgegangen ist, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Steinbrucherweiterung zu verhindern.
Das Raumordnungsverfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass die geplante Erweiterung rechtlich möglich ist. Diese Entscheidung wurde getroffen, ohne die von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern aus Kreuzweiler und auch die von der damaligen Bürgerinitiative Steinbruch Schloss Thorn ausgearbeiteten und eingereichten Bedenken und Einwände zu berücksichtigen. Zudem basiert die Entscheidung auf einem regionalen Raumordnungsplan für die Region Trier aus dem Jahr 2014, der bis heute keine Rechtskraft erlangt hat. Es gab hierzu im Jahr 2024 eine Planänderungsentwurf, der allerdings ebenfalls noch nicht rechtskräftig ist.
Mit dem weiteren Annähern des Steinbruchbetriebs an die Ortsteile Kreuzweiler und Dilmar werden neben den zu erwartenden Erschütterungen auch die Staubbelastung durch den Gesteinsabbau und die -verarbeitung in diesen Ortsteilen deutlich zunehmen. Schon heute ist aus größerer Entfernung und bei klarer Sicht immer eine Staubglocke über dem Steinbruch deutlich zu erkennen. Dies wird eine noch intensivere Reinigung von Fassaden, Dächern, Solar- und Photovoltaikanlagen erforderlich machen, um dauerhafte Schäden zu vermeiden. Von einem damit verbundenen Wertverlust der Immobilien ganz zu schweigen. Daneben wird natürlich auch das durch den Gesteinsabbau entstandene Loch in der Erde von Kreuzweiler aus sichtbar sein.
Ein im März 2025 vorgesehenes Treffen mit den in der Erweiterungsfläche gelegenen Grundstückseigentümern, der Firma Hippert und dem Vereinsvorstand zum gemeinsamen Austausch und Darlegung der jeweiligen Interessen wurde leider von fast allen Eingeladenen abgesagt. Ein Austausch mit der Firma Hippert wird von deren Seite erst nach Fertigstellung aller Antragsunterlagen in Aussicht gestellt.
In den letzten Genehmigungsunterlagen war die Rede von ca. einer Sprengung alle zwei Wochen, also etwa 25 Sprengungen pro Jahr. Zwischenzeitlich wird aber nahezu jede Woche gesprengt. Alleine diese Aktivitäten im Steinbruchbetrieb haben sich also nahezu verdoppelt.
Als weitere Aufgabe nimmt der Verein die Kontrolle und Überwachung der in den Genehmigungsunterlagen aufgeführten Auflagen und Renaturierungsmaßnahmen wie beispielsweise Ausgleichsflächen etc. wahr, weil es hierzu keinerlei Unterlagen seitens der Genehmigungsbehörde (Kreisverwaltung Trier) gibt.
Da der Antrag vom 25.07.2025 zur Erweiterung des Steinbruchs Schloss Thorn von der Betreiberfirma gestellt wurde, müssen sich nun Gemeinde- und Kreisräte damit befassen und beraten.
Am 30.08.2025 fand ein erstes Gespräch zwischen der Betreiberfirma, der Dorfgemeinschaft und politischen Vertretern statt. Dabei wurde ein deutliches Signal gesetzt: Das Dorf lehnt die Erweiterung des Steinbruchs Schloss Thorn eindeutig ab.
In der Sitzung des Ortsgemeinderats Palzem am 27.11.2025 kam es zu Missverständnissen rund um den Antrag zur Erweiterung des Steinbruchs Schloss Thorn. Grund dafür war ein kompliziert und missverständlich formulierter Beschlussvorschlag, der bei mehreren Ratsmitgliedern für Verwirrung sorgte. Einige gingen davon aus, es gehe lediglich um den vorzeitigen Beginn von Ausgleichsmaßnahmen. Tatsächlich sollte jedoch über den Erweiterungsantrag selbst abgestimmt werden.
Die unklare Formulierung führte zu Unsicherheit und Kritik am Vorgehen der Verwaltung. Das Thema Steinbrucherweiterung bleibt somit weiterhin umstritten und soll erneut beraten werden.
